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Gerätegestütze Krankengymnastik / KG - Gerät

 

Bei der gerätegestützten Krankengymnastik führt der Patient spezielle Übungen unter der Aufsicht eines speziell ausgebildeten Krankengymnasten an medizinischen Trainingsgeräten durch. Die gerätegestützte Krankengymnastik ist ein verordnungsfähiges Heilmittel, welches einer besonderen Zulassung durch die Krankenkassen und einer speziellen Praxisausstattung bedarf. Verordnungsfähig ist die KGG für festgelegte Beschwerdebilder, die eine Kräftigung der Muskulatur, oder Stabilisation von Gelenken bzw. Koordination der Bewegungsabläufe erfordert.

Anwendungsgebiete:

  • chronische Rückenschmerzen
  • Bewegungseinschränkungen und Kraftverlust nach Operationen
  • Hypermobilität ( Überbeweglichkeit einer oder mehrerer Gelenke )
  • Gelenkbeschwerden
  • Osteoporose
  • als Präventivmaßnahme für einen korrekten, stabilen Muskelaufbau

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