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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen - sofern Sie nicht befreit sind - Zuzahlungen leisten. Seit  01.01.2004 sind neben der 10%-igen Zuzahlung des Behandlungswertes auch eine Zuzahlung je Rezept von 10 € einzuziehen. Da es sich bei diesen Beträgen nicht um "glatte" Summen handelt, bitten wir Sie, dass entsprechende "Kleingeld" bereitzuhalten.


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